Das FG Niedersachsen hat dem klagenden Unternehmer einen sog. Direktanspruch gewährt. Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit des Leistenden begründet einen Direktanspruch und das Finanzamt kann sich unabhängig davon, ob der Leistende die Einrede der Verjährung selbst erhoben hat, nicht auf diese berufen, wenn der Direktanspruch bereits aus einem anderen Grund besteht (Az. 5 K 40/22).
APAS-Marktanalyse 2025
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.