Die EU-Kommission hat Apple in Bezug auf iPadOS, sein Betriebssystem für Tablets, als „Gatekeeper“ im Sinne des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA) eingestuft. Apple hat sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die DMA-Verpflichtungen durch iPadOS vollständig eingehalten werden.
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG) – Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI R 28/21 (XI R 3/19) und XI R 29/21 (XI R 7/19) sowie V R