Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt

Die Bundesregierung hat der Republik Belarus notifiziert, dass das Abkommen vom 30.09.2005 zwischen Deutschland und Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesetzt wird.

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