Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 10.04.2024 den Weg für eine umfassende Änderung des Namensrechts freigemacht. Eheleute sollen danach künftig einen Doppelnamen führen können. Das soll auch für Kinder möglich sein, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Hinweisgeberschutz reloaded
Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen