Das AG Frankfurt entschied, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses