Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nur noch ausnahmsweise zulässig

Die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das folgt aus einem Berufungsurteil des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 B 12/25).

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