Dreijähriges Vertretungsverbot im Familienrecht verfassungsgemäß

Ein zeitlich und fachlich beschränktes Vertretungsverbot wegen schwerer Verletzungen des anwaltlichen Berufsrechts ist laut BVerfG mit der Berufsfreiheit vereinbar (Az. 1 BvR 733/23). Darauf weist die BRAK hin.

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