Schöpft der Prozessbevollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungsbegründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt werde, der die Fristausschöpfung nachvollziehbar erscheinen ließ, hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 3 U 97/25).
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2026
Das BMF gibt die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, ergänzend zu