Das BMF teilt mit, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung am 30.12.2024 im BGBl. Teil I verkündet wurde.
Airline darf angemessenes Handgepäck nicht extra berechnen
Die spanische Airline Vueling erlaubt Passagieren im Tarif „Fly Light“ nur die Mitnahme eines einzigen, nicht mehr als 40 x 30 x 20 Zentimeter großen