Das LG München II hat mit die Klage eines Raffineriebetreibers gegen einen Drohnenpiloten abgewiesen, dessen Drohne auf das Betriebsgelände samt Tanklager gestürzt war (Az. 14 O 4225/24).
Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG
Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der