DSA: Details zur nationalen Umsetzung noch offen

Die Zuleitung des Gesetzentwurfs zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) an den Bundesrat ist für das 3. Quartal 2023 geplant. Regelungen innerhalb des Gesetzentwurfs, etwa zur Zusammenarbeit zwischen bestehenden Behörden für die Beaufsichtigung von Diensteanbietern und der Koordinierungsstelle, befinden sich lt. Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“

Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).