Die EU-Kommission hat Temu als sehr große Online-Plattform eingestuft. Damit muss der Online-Markt gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) strengere Maßnahmen im Kampf gegen illegale Produkte und Inhalte ergreifen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: