Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der EuGH zur Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect, das seine Kunden beim Onlineerwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichte, ihre Anrede („Herr“ oder „Frau“) anzugeben (Rs. C-394/23).
Bekanntmachung DRÄS 14
Das BMJ hat am 30.12.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) des DRSC nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht.