Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der EuGH zur Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect, das seine Kunden beim Onlineerwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichte, ihre Anrede („Herr“ oder „Frau“) anzugeben (Rs. C-394/23).
Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze
Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich gegen eine Baugenehmigung für eine 6 Meter lange Garage an der gemeinsamen Grundstücksgrenze im