Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der EuGH zur Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect, das seine Kunden beim Onlineerwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichte, ihre Anrede („Herr“ oder „Frau“) anzugeben (Rs. C-394/23).
Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung
Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten