Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit einem Schreiben.
Bericht über die außerordentliche Sitzung am 30. April 2026
Der Beirat der WPK berichtet über seine außerordentliche Sitzung am 30. April 2026.