Nach Ansicht des DStV lässt sich die Bundesregierung mit neuen steuerlichen Vorhaben Zeit. Dennoch nahm der Steuerrechtsausschuss in seiner Frühjahrssitzung etliche Fragen unter die Lupe, die die Praxis umtreiben.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht