Nach Ansicht des DStV lässt sich die Bundesregierung mit neuen steuerlichen Vorhaben Zeit. Dennoch nahm der Steuerrechtsausschuss in seiner Frühjahrssitzung etliche Fragen unter die Lupe, die die Praxis umtreiben.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür