Die EU-Kommission hat einen Durchführungsrechtsakt angenommen, der die Schwellwerte für Meldepflichten und die technischen und methodischen Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen für Cybersicherheit für einige von der NIS2 betroffene Bereiche festlegt.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss