Der Eingang einer E-Mail führt auch dann zum Zugang ihres Inhalts, wenn ein automatisierter Hinweis auf die Stilllegung der Adresse als Antwort ergeht. Gegebenenfalls muss der Absender aber einen anderen Kommunikationsweg nutzen. Dies entschied das AG Hanau (Az. 32 C 266/24).
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.