Künftig wird die WPK sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich elektronisch im ZUGFeRD-Format versenden. Dieses Thema betrifft nicht nur die WPK, viele WP/vBP-Praxen werden sich mit der E-Rechnung auseinandersetzen müssen – teils freiwillig, teils verpflichtend.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)