Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat einem ungarischen Anwalt Schadensersatz nach der Durchsuchung seiner Privaträume durch die Staatsanwaltschaft zugesprochen. Auch wenn die Wohnung nicht offiziell als Kanzleiarchiv gemeldet war, so hätten die Behörden angesichts dieses unklaren Rechtsstatus der Wohnung die Verfahrensgarantien zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses beachten müssen. Da dies nicht erfolgt war, liege eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor (Az. 12013/21).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2026
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft hat sich lt. BMWE im ersten Quartal deutlich abgeschwächt. Nach einer kurzen Stimmungsaufhellung zu Jahresbeginn haben sich Erwartungen von Unternehmen