Das VG Saarland hat den Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Präsidentin des Landtags des Saarlandes mit dem Ziel, ihn sein Wahlamt weiter ausüben zu lassen, hilfsweise seinen Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinauszuschieben, zurückgewiesen (Az. 2 L 28/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese