Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Weiterausübung seines Wahlamtes erfolglos

Das VG Saarland hat den Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Präsidentin des Landtags des Saarlandes mit dem Ziel, ihn sein Wahlamt weiter ausüben zu lassen, hilfsweise seinen Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinauszuschieben, zurückgewiesen (Az. 2 L 28/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundestag verabschiedet Rentenpaket 2025

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um: zum Rentenniveau, zur Mütterrente und zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Fragen