Eilantrag einer Polizeikommissarin auf Untersagung disziplinarbehördlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Änderung ihres Geschlechtseintrags ohne Erfolg

Eine Düsseldorfer Polizeikommissarin kann die Durchführung disziplinarbehördlicher Ermittlungen, welche im Zusammenhang mit der Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister stehen, nicht im Wege eines Eilantrages verhindern. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit den Antrag der Beamtin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 35 L 495/26.O).

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