Eilantrag gegen denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis der Radrennbahn in Nürnberg abgelehnt

Das VG Ansbach hat einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen die von der Stadt Nürnberg im Denkmalschutzrecht erteilte Abbrucherlaubnis der Radrennbahn Nürnberg abgelehnt (Az. AN 9 S 23.2188).

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