Eilantrag gegen die behördliche Festsetzung einer höchstzulässigen Miete in einem öffentlich geförderten Studentenwohnheim

Das VG Würzburg hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Vermieters eines öffentlich geförderten Studentenwohnheims überwiegend abgelehnt, mit dem dieser u. a. gegen die behördliche Bestimmung der höchstzulässigen durchschnittlichen Leerraummiete in einem Studentenwohnheim begehrt hat (Az. W 8 S 25.2029).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge