Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren. Darauf weist der DStV hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: