Die Stadt Wuppertal hat einem Unternehmen, das über die Vermittlungsplattform UBER Fahrgäste befördert, zu Recht die Genehmigung für zehn Mietwagen widerrufen und die Fortsetzung des Betriebes untersagt. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag des Unternehmens gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Wuppertal abgelehnt (Az. 6 L 3486/24).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden