Ein Anspruch auf Kindergeld eines EU-Staatsbürgers kann sich aus dem sog. abgeleiteten Freizügigkeitsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 und dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 7 Abs. 2 VO 492/2011 ergeben

Das FG Düsseldorf hatte die Unionsrechtskonformität einer im Jahre 2019 in das Einkommensteuergesetz eingefügten kindergeldrechtlichen Regelung zu beurteilen (Az. 9 K 1192/23 Kg).

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