Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar – diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen (Az. 1 AGH 43/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese