Ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll ist bindend

Das AG Hanau entschied, dass der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, welches die Parteien unterschreiben, bindend ist. Sie können daher nicht später etwas anderes behaupten (Az. 32 C 37/24).

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