Das Pfälzische Oberlandesgericht entschied, dass die Verurteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Überschreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegensteht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden und dasselbe Fahrzeug betreffen (Az. 1 ORs 1 SRs 16/23).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann