Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer Verurteilung wegen einer Strafsache nicht entgegen

Das Pfälzische Oberlandesgericht entschied, dass die Verurteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Überschreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegensteht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden und dasselbe Fahrzeug betreffen (Az. 1 ORs 1 SRs 16/23).

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