Ein Betriebsrat kann gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG auf Antrag durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn er objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Auch wenn einzelne Verstöße zwar für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann sich aus der Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung ergeben. So das ArbG Elmshorn (Az. 3 BV 31 e/23).
Importpreise im November 2024: +0,6 % gegenüber November 2023
Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher als im November 2023. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2024