Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das BMJV und das BMWSB gemeinsam vorgelegt haben.
Schutzrechte für Technologien, die zwingend zur Einhaltung technischer Standards erforderlich sind
Das LG München I hat die aus seiner Sicht geltenden Grundsätze für den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (sog. FRAND-Einwand) bei standardessenziellen Patenten konkretisiert (Az. 7 O 5007/25).