Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 – Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das BMF ändert sein Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, sowie den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 (Az. III C 2 – S 7287-a/00019/007/243).

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