Das BMJV hat am 13.06.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ veröffentlicht. Damit sollen Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können, also bspw. mittels eines Unterschriftenpads.
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).