Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags

Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 13.22).

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