Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 wird durch dieses Schreiben an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und die erfolgten AO-Änderungen angepasst und neu gefasst (Az. IV D 1 – S 0550/00340/007/037).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)