Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine Unternehmensgewinne vorliegen, sondern private Veräußerungsgeschäfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind (Az. 3 K 2355/20).
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b