Ein Schuldner kann bei unrechtmäßiger Datenübermittlung durch seinen Vertragspartner an eine Wirtschaftsauskunftei (hier: SCHUFA) den Widerruf der Übermittlung verlangen. Im Falle einer Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs kann das Melden einer undifferenzierten Gesamtsumme aus Rückständen und Nebenforderungen unrechtmäßig sein. So das OLG Schleswig-Holstein (Az. 17 U 2/24).
Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig