Das BMF gibt das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen 2024 bekannt (Az. IV D 3 – S-1451 / 19 / 10001 :001).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden