Das BMF gibt das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen 2024 bekannt (Az. IV D 3 – S-1451 / 19 / 10001 :001).
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung