Betreiber von Pflegeeinrichtungen i. S. d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a. F.) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 192/23).
Einkommensverlust nach Geburt weit höher als bisher gedacht
Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt