Einseitige Abschaffung der Werbefreiheit durch Streaming-Anbieter

Das LG München I hat einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon stattgegeben. Dieser argumentierte, dass die E-Mail „Änderung zu Prime Video“ irreführend sei, da sie den Kunden suggeriere, dass Amazon künftig nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde (Az. 33 O 3266/24).

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