Das AG München hat entschieden, dass dem Käufer eines Elektroautos ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn er sich infolge der Überschreitung der Lieferfrist ein anderes Fahrzeug kauft und dadurch nur noch eine geringere Umweltprämie erhält (Az. 223 C 15954/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht