Elektroauto nicht geliefert – Schadensersatz wegen geringerer Umweltprämie

Das AG München hat entschieden, dass dem Käufer eines Elektroautos ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn er sich infolge der Überschreitung der Lieferfrist ein anderes Fahrzeug kauft und dadurch nur noch eine geringere Umweltprämie erhält (Az. 223 C 15954/23).

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