Das BMF teilt mit, dass die Rn. 16 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 zur Elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie geändert und Rn. 31 neu aufgenommen wurde (Az. IV C 6 – S-2133-b / 24 / 10002 :001).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür