Seit dem 17.07.2024 können Anwälte u. a. schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Weitere Formerleichterungen gelten lt. BRAK ferner für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015