Elektronischer Rechtsverkehr – Passive Nutzungspflicht seit dem 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 haben Berufsangehörige und Berufsgesellschaften als sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung zu eröffnen. Darauf weist die WPK hin.

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