Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 10/21 R).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Wer sponsert hier wen?

Kann ein Sponsor von einem anderen Sponsor die Übernahme von Übernachtungskosten von Fußballspielern des gemeinsam gesponserten Vereins verlangen, wenn er davon ausging, der andere Sponsor