Am 26.07.2024 wurde eine Empfehlung der EU-Kommission mit Leitlinien zur Auslegung von Artikel 11 der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 in Bezug auf Energiemanagementsysteme und Energieaudits im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Auf Grundlage der Auditempfehlungen ist ein konkreter und durchführbarer Aktionsplan von den Unternehmen aufzustellen und der Geschäftsführung des Unternehmens zu übermitteln.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.