Der Energiegroßhandelsmarkt in der EU ist nun besser vor Marktmanipulation geschützt. Der Rat der EU hat am 18.03.2024 eine neue Verordnung angenommen, mit der die Marktüberwachung in der Europäischen Union gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden