Der Energiegroßhandelsmarkt in der EU ist nun besser vor Marktmanipulation geschützt. Der Rat der EU hat am 18.03.2024 eine neue Verordnung angenommen, mit der die Marktüberwachung in der Europäischen Union gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür