Der Energiegroßhandelsmarkt in der EU ist nun besser vor Marktmanipulation geschützt. Der Rat der EU hat am 18.03.2024 eine neue Verordnung angenommen, mit der die Marktüberwachung in der Europäischen Union gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Ein Bieter hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Zugang zu der Begründung der behördlichen Bewertung des von